Führen von Waffen

Jede Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, ist ein Führen im Sinne des Waffenrechts. Dazu benötigen Sie einen Waffenschein.